Wenn es gebrannt hat

Wissenswertes

Notruf 112

Wenn es einmal gebrannt hat

Das Feuer konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte und vielleicht auch Bauschutt. Wir möchten Ihnen für die Wiederherstellung Ihrer Wohnung etc. eine Orientierungshilfe als mögliche Empfehlung geben.

Durch den Brand in Ihrem Gebäude ist eine erhöhte Schadstoffbelastung möglich.

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Empfehlungen:
Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer und ggf. Ihren Vermieter. Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt oder vom Rauch durchdrungen sowie durch die Einwirkung von Wärme verändert wurde. Die Brandrückstände müssen evtl. fachgerecht entsorgt werden. Fragen Sie Ihre zuständige Kommune oder einen Entsorgungsbetrieb. Verhindern Sie eine Verschleppung von Verschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche!



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